Eine Individualvereinbarung im Mietrecht ist das Gegenteil einer Formularklausel. Eine Individualvereinbarung zeichnet sich dadurch aus, dass ihr Inhalt zwischen Vermieter und Mieter individuell ausgehandelt wurde. Wichtig ist bei einer Individualvereinbarung, dass der Vermieter die entsprechende Abrede ausdrücklich zur Disposition stellt und dem Mieter eine weitreichende Einflussnahme eröffnet ist. Ist dies nicht der Fall, so handelt es sich auch nicht um eine Individualvereinbarung.
Jens Schulte-Bromby