Rechtsanwälte
Partner
Spezialisten

Wofür wir stehen

Seit 2003 arbeiten wir für Sie und Ihr Unternehmen als unabhängige Fachanwälte mit Sitz in Neuss. Spezialisiert auf Ihre Bedürfnisse, beraten und vertreten die Fachanwälte Markus Jansen und Jens Schulte-Bromby Sie im Wirtschaftsrecht und in weiteren Rechtsgebieten. 

Wir bearbeiten Ihre Mandate strategisch und vertreten Sie vor Gericht. Das macht uns nicht nur Spaß, wir sind sogar davon überzeugt, dass wir Ihre Mandate mit unserer Erfahrung perfekt bearbeiten.

Unabhängig
Spezialisiert
Strategisch

Rufen Sie uns an  (0 21 31) 66 20 20

Aktuelle Themen

EuGH: Banken müssen Phishing-Schäden sofort erstatten – auch bei behaupteter grober Fahrlässigkeit

23.10.2026

EuGH, Urteil vom 15.10.2026 – C-70/25, Tukowiecka

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat die Rechte von Opfern von Phishing, Kartenmissbrauch und sonstigen nicht autorisierten Zahlungsvorgängen erheblich gestärkt: Ein Zahlungsdienstleister darf die nach Art. 73 Abs. 1 PSD2 geschuldete unverzügliche Erstattung nicht deshalb verweigern, weil er dem Kunden grobe Fahrlässigkeit vorwirft. Das gilt insbesondere dann, wenn der Kunde Zugangsdaten oder einen TAN-Code infolge einer Täuschung preisgegeben hat. Der Zahlungsdienstleister muss zunächst erstatten; über eine etwaige endgültige Haftung des Kunden ist erst anschließend zu befinden.

Mehr lesen 

KI-Prozessvortrag – Schadensersatz gegen Ihren früheren Anwalt

06.10.2026

Gerichte haben inzwischen klargestellt: Rechtsanwälte müssen Schriftsätze, die mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt wurden, sorgfältig prüfen. Wer erfundene Fundstellen, verfälschte Urteilsinhalte oder unzutreffende Tatsachen ungeprüft übernimmt, kann seine anwaltlichen Pflichten verletzen und für daraus entstehende Schäden haften.

Mehr lesen 

Garantie auf erstes Anfordern: Welche Forderungen sind tatsächlich gesichert?

06.10.2026

Eine Garantie auf erstes Anfordern soll dem Garantiebegünstigten schnelle und effektive Zahlungssicherheit geben. Zugleich darf der Garantiegeber nur für solche Forderungen einstehen, die nach dem Inhalt der Garantie tatsächlich abgesichert sind. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 30. Dezember 2024 (Az. 17 U 112/23) klargestellt, dass diese Abgrenzung bereits im ersten Prozess eine entscheidende Rolle spielen kann.

Mehr lesen