Rechtsanwälte
Partner
Spezialisten

Wofür wir stehen

Seit 2003 arbeiten wir für Sie und Ihr Unternehmen als unabhängige Fachanwälte mit Sitz in Neuss. Spezialisiert auf Ihre Bedürfnisse, beraten und vertreten die Fachanwälte Markus Jansen und Jens Schulte-Bromby Sie im Wirtschaftsrecht und in weiteren Rechtsgebieten

Wir bearbeiten Ihre Mandate strategisch und vertreten Sie vor Gericht. Das macht uns nicht nur Spaß, wir sind sogar davon überzeugt, dass wir Ihre Mandate mit unserer Erfahrung perfekt bearbeiten.

Unabhängig
Spezialisiert
Strategisch

Rufen Sie uns an  (0 21 31) 66 20 20

Aktuelle Themen

Maklerprovision: BGH-Urteil zur Gesamtnichtigkeit von Vereinbarungen über Maklerkosten, Urteil vom 6. März 2025 – I ZR 138/24

06.03.2025

Einleitung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 6. März 2025 (Az.: I ZR 138/24) entschieden, dass eine Vereinbarung über die Maklerprovision nichtig ist, wenn sie gegen den in § 656d BGB verankerten Grundsatz der hälftigen Teilung des Maklerlohns verstößt. Dies gilt insbesondere, wenn der Makler ausschließlich für den Verkäufer tätig war und der Käufer dennoch zur Zahlung der gesamten Provision verpflichtet wird.​

Mehr lesen 

Mal ein anderer Fall: Wie ich Birkenstocks berühmt gemacht habe - und was der BGH dazu sagt

28.02.2025

Schon in der Schule wurde ich für meine Birkenstock-Sandalen ausgelacht. Damals galten sie als das ultimative Symbol deutscher Spießigkeit, als Gesundheitslatschen ohne Stil. Doch ich blieb standhaft und trug sie weiter. Heute sind sie ein weltweites Statussymbol, von Hollywood bis Tokio gefeiert. Zufall? Oder habe ich sie schlicht berühmt gemacht? Nun ja, das wird die Geschichte entscheiden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat allerdings eine andere Entscheidung getroffen: Kunst sind sie trotzdem nicht.

Mehr lesen 

Bankrecht für Sparer: LG Köln: Kein Anspruch auf Auszahlung trotz nicht entwertetem Sparbuch

18.02.2025

Das Landgericht Köln entschied mit Urteil vom 19. November 2024 (Az. 21 O 54/24), dass ein Anspruch auf Auszahlung eines Sparguthabens auch dann erloschen sein kann, wenn ein nicht entwertetes Sparbuch vorgelegt wird. Maßgeblich ist, ob das Kreditinstitut nachweisen kann, dass die Auszahlung bereits erfolgt ist. Eine Gesamtschau der Umstände kann die Beweiskraft des Sparbuchs erschüttern.

Mehr lesen