Immobilienrecht
Wir beraten und vertreten Sie bei Erwerb, Nutzung sowie Veräußerung und Verwertung von Immobilien. Besondere Expertise und Erfahrung haben wir in folgenden Bereichen des Immobilienrechts:
- Gestaltung und Prüfung von Grundstückskaufverträgen,
- Wohnungseigentum,
- Grundschuld und Hypothek,
- Grunddienstbarkeit, Nießbrauch etc. und
- Durchsetzung Ihrer Rechte bei Grundstückskaufverträgen, Bauträgerverträgen und Wohnungseigentumskaufverträgen.