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Keine konkludente Änderung eines Kostenverteilungsschlüssels in Eigentümergemeinschaften

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 07.12.2023 – 2-13 S 27/23

Das Landgericht Frankfurt am Main hat in einer aktuellen Entscheidung (2-13 S 27/23) hervorgehoben, dass die langjährige Verwendung eines fehlerhaften Verteilerschlüssels in den Abrechnungen einer Wohnungseigentümergemeinschaft nicht zu einer konkludenten Änderung des Kostenverteilungsschlüssels führt. Dieses Urteil verdeutlicht wichtige Aspekte der Beschlussfassung in Wohnungseigentümergemeinschaften und setzt damit präzise Richtlinien für die Handhabung und Änderung von Kostenverteilungsschlüsseln.

Sachverhalt:

Die Parteien stritten über die Anfechtung eines Beschlusses bezüglich der Nachforderungen von Zahlungen für das Jahr 2021. Im Jahr 2011 beschloss die Eigentümerversammlung, einen Architekten mit der Neuaufmessung jeder Wohnung zu beauftragen. Es wurde festgehalten, dass ab dem Jahr 2012 die Kosten nach der neu ermittelten Wohnfläche abgerechnet werden sollen. Der Kläger argumentierte, dass dieser Beschluss lediglich vorbereitender Natur war und keine Änderung des Kostenverteilungsschlüssels darstellte.

Entscheidungsgründe:

Das Gericht stellte klar, dass der Beschluss aus 2011 keine Änderung des Verteilerschlüssels bewirkt hat. Aus dem Wortlaut des Beschlusses ging hervor, dass lediglich eine Intention der Eigentümergemeinschaft zur späteren Anpassung der Abrechnungsweise bestand, jedoch keine rechtlich bindende Entscheidung getroffen wurde. Diese Interpretation wird durch die Überschrift des Beschlusses unterstützt, die sich ausschließlich auf die Neuaufmessung der Wohneinheiten bezog.

Praktische Bedeutung:

Klarheit in der Beschlussfassung: Das Urteil betont die Notwendigkeit einer klaren und unmissverständlichen Beschlussfassung, insbesondere wenn es um die Änderung von grundlegenden Vereinbarungen wie dem Kostenverteilungsschlüssel geht. Die Formulierung des Beschlusses muss deutlich machen, dass eine Änderung beschlossen und nicht nur vorbereitet wird.

Konsequenzen fehlerhafter Praxis: Die Entscheidung verdeutlicht, dass eine fehlerhafte Praxis in der Vergangenheit (hier die jahrelange Anwendung eines falschen Verteilerschlüssels) nicht automatisch zu einer rechtlich gültigen Änderung führt. Dies stellt sicher, dass Veränderungen auf einer bewussten und expliziten Zustimmung aller Beteiligten basieren.

Vermeidung zukünftiger Streitigkeiten: Durch eine präzise Beschlussfassung können zukünftige Konflikte und rechtliche Auseinandersetzungen vermieden werden. Dies fördert die Transparenz und das Vertrauen innerhalb der Eigentümergemeinschaft.

Fazit:

Die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main unterstreicht die Bedeutung der genauen Einhaltung formaler und inhaltlicher Vorgaben bei der Beschlussfassung innerhalb von Wohnungseigentümergemeinschaften. Sie mahnt zur Vorsicht bei der Interpretation und Umsetzung von Eigentümerversammlungsbeschlüssen und bestärkt die Notwendigkeit einer ausdrücklichen und klaren Regelung bei der Änderung von Kostenverteilungsschlüsseln. Dies trägt dazu bei, die Rechtssicherheit und das ordnungsgemäße Management von Wohnungseigentum zu gewährleisten.

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Ihr Ansprechpartner

Jens Schulte-Bromby, LL.M.

Jens Schulte-Bromby, LL.M.