Unter einer Formularklausel versteht man eine vertragliche Vereinbarung innerhalb eines Formularmietvertrags. Da es sich bei Formularklauseln um Regelungen im Sinne von Allgemeinen Geschäftsbedingungen handelt müssen diese Klauseln den strengen Regelungen der §§ 305 ff BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) genügen.
Sollte eine solche Formularklausel diesen Anforderungen nicht genügen, so kann daraus deren Unwirksamkeit folgen.
Das Gegenteil von einer Formularklausel ist eine Individualvereinbarung.
Jens Schulte-Bromby