Der Begriff Kreditvertrag ist umgangssprachlich für Darlehensvertrag.
Im Rahmen eines Kreditvertrags wird dem Kreditnehmer vom Kreditgeber Geld oder eine Sache zur vorübergehenden Nutzung überlassen.
Der Kreditvertrag darf dabei eine Entgelt Klausel enthalten. Dies ist darüber hinaus auch die Regel. Das zu entrichtende Entgelt bei einem Kredit wird als Zins bezeichnet. Seine gesetzliche Ausgestaltung findet der Kredit im sogenannten Darlehensvertrag, der seinerseits in § 488 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt ist. Ansprechpartner ist Ihr Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Markus Jansen