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Bankrecht Update: OLG Celle zur Frage der Nichtabnahme-
entschädigung: Wichtige Erkenntnisse für Immobiliendarlehens-
verträge (zu OLG Celle Hinweisbeschluss gem. § 522 ZPO vom 28.12.2023 – 3 U 37/23):

Die Frage der Nichtabnahmeentschädigung bei Immobiliendarlehensverträgen beschäftigt regelmäßig sowohl Darlehensnehmer als auch Banken. Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Celle bringt nun wichtige Klarheit in die Praxis der Vertragsgestaltung und könnte weitreichende Folgen für die Branche haben.

Beim Abschluss von Darlehensverträgen kann das Antragsverfahren angewandt werden, bei dem Antrag und Annahme durch separate Dokumente erfolgen. Das Oberlandesgericht Celle hat sich mit der Frage befasst, unter welchen Umständen eine konkretisierende Annahmeerklärung zum Abschluss eines Immobiliarkreditvertrags führt und welche Konsequenzen dies für die Nichtabnahmeentschädigung hat.

Im spezifischen Fall argumentierten Darlehensnehmer gegen die Forderung einer Nichtabnahmeentschädigung mit dem Fehlen eines wirksamen Vertragsschlusses aufgrund nicht übereinstimmender Willenserklärungen. Der Konflikt entstand durch eine Annahmeerklärung des Darlehensgebers, die bestehende Grundschulden zu einem der als Sicherheit dienenden Objekte revalutieren wollte und gleichzeitig neue Grundschulden für die Objekte bestellte.

Das Gericht stellte klar, dass solche prozeduralen Änderungen und Präzisierungen in der Annahmeerklärung, die lediglich die Durchführung der Besicherung vereinfachen, nicht als abändernde Annahmeerklärung im Sinne des § 150 Abs. 2 BGB angesehen werden. Das bedeutet, dass der Vertrag als wirksam geschlossen gilt und die Nichtabnahmeentschädigung folglich zu zahlen ist.

Praxistipp:

Dieses Urteil des OLG Celle zeigt die Bedeutung präziser und deckungsgleicher Willenserklärungen beim Abschluss von Darlehensverträgen. Anbieter von Immobiliendarlehen sowie deren Kunden sollten daher sorgfältig darauf achten, dass ihre Vertragsdokumente klar und übereinstimmend formuliert sind, um Missverständnisse und rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Obwohl das Urteil eine pragmatische Sichtweise auf den Vertragsschluss und seine Konsequenzen bietet, sollte man nicht davon ausgehen, dass andere Gerichte bei ähnlichen Fällen identisch urteilen würden.

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Markus Jansen

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