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Rechtsfolge bei Verstoß gegen Kreditwürdigkeitsprüfung
EuGH-Entscheidung zur Nichtigkeit von Verbraucherkreditverträgen bei mangelhafter Kreditwürdigkeitsprüfung

In einem Fall, in dem ein Kreditinstitut einem tschechischen Verbraucher einen Verbraucherkredit unter Verletzung der Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung gewährte, musste der Europäische Gerichtshof (EuGH) klären, ob die nach tschechischem Recht vorgesehene Rechtsfolge der Nichtigkeit des Kreditvertrags und der Verlust des Anspruchs auf Zahlung der vereinbarten Zinsen auch dann greift, wenn der Vertrag vollständig erfüllt wurde und dem Verbraucher kein Schaden entstanden ist.

EuGH-Entscheidung vom 11.01.2024, C-755/22

In seiner Entscheidung vom 11. Januar 2024 (C-755/22, WM 2024, 340 ff.) stellte der EuGH klar, dass ein Verstoß gegen die Verpflichtung des Kreditgebers zur ordnungsgemäßen Kreditwürdigkeitsprüfung nicht allein durch die vollständige Erfüllung des Kreditvertrags geheilt wird. Ungeachtet der vollständigen Vertragserfüllung ist der Kreditvertrag als nichtig anzusehen, wodurch der Kreditgeber den Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Zinsen verliert.

Rechtsfolgen für Kreditgeber und Verbraucher

Der EuGH betonte, dass der Umstand, dass die Parteien des Kreditvertrags nach dessen vollständiger Erfüllung sich nicht mehr auf die gegenseitigen Verpflichtungen aus dem Vertrag berufen können, keine Auswirkungen auf das Bestehen einer Forderung wegen der Verletzung der Kreditwürdigkeitsprüfung hat. Dies bedeutet, dass der Kreditgeber trotz vollständiger Vertragserfüllung verpflichtet bleibt, rechtsgrundlos gezahlte Beträge zu erstatten.

Konsequenzen und Rechtssicherheit

Diese Entscheidung des EuGH bringt Klarheit in Bezug auf die Rechtsfolgen einer mangelhaften Kreditwürdigkeitsprüfung. Kreditinstitute müssen sicherstellen, dass sie die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden sorgfältig prüfen, um die Nichtigkeit des Kreditvertrags und den Verlust des Anspruchs auf Zinszahlungen zu vermeiden. Verbraucher können sich darauf verlassen, dass Verstöße gegen die Kreditwürdigkeitsprüfung nicht durch die Erfüllung des Vertrags geheilt werden und sie im Falle eines Verstoßes Anspruch auf Rückerstattung haben.

Fazit

Der EuGH hat mit diesem Urteil die Rechte der Verbraucher gestärkt und die Pflichten der Kreditinstitute betont. Eine sorgfältige Kreditwürdigkeitsprüfung ist unerlässlich, um rechtliche und finanzielle Konsequenzen zu vermeiden. Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung des Verbraucherschutzes und schafft Rechtssicherheit sowohl für Kreditgeber als auch für Kreditnehmer.

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Ihr Ansprechpartner

Markus Jansen

Markus Jansen