Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz macht es Ärzten zunehmend einfacher im Rahmen einer GmbH-Gründung an der ambulanten Versorgung teilzunehmen. Bislang haben sich Ärzte vornehmlich in so genannten Berufsausübungsgemeinschaften oder in Partnerschaftsgesellschaften zusammengetan. Mit den neuen Möglichkeiten werden, Gründungen von "Medizinischen Versorgungszentren" (MVZ) oder von Ärztegesellschaften in der Rechtsform GmbH durchführbar. Da die Ärztegesellschaft vertragsärztlich nicht möglich ist, entscheiden sich viele Kooperations-Modelle heute für die MVZ-GmbH.
Markus Jansen