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Keine Erstattung nach Phishing-Angriff: Entscheidung des LG Lübeck

In einem bemerkenswerten Urteil hat das Landgericht Lübeck entschieden, dass eine Bank nicht zur Erstattung von Beträgen verpflichtet ist, die infolge eines Phishing-Angriffs von einem Kundenkonto abgebucht wurden, wenn der Kunde grob fahrlässig gehandelt hat. Der Fall, der am 3. Januar 2024 unter dem Aktenzeichen 3 O 83/23 verhandelt wurde, wirft ein Schlaglicht auf die Verantwortung von Bankkunden im Umgang mit Online-Banking und die Risiken von Betrugsversuchen.

Hintergrund des Falles:

Im Zentrum des Falles steht ein Phishing-Angriff, bei dem der Kläger, ein Kunde der beklagten Bank, auf eine gefälschte Webseite gelockt und durch einen späten Anruf einer angeblichen Bankmitarbeiterin zur Freigabe hoher Überweisungsbeträge veranlasst wurde. Trotz auffälliger Anzeichen, wie der ungewöhnlichen Aufforderung zur Eingabe persönlicher Daten auf einer Internetseite und dem unüblichen Anrufzeitpunkt, folgte der Kläger den Anweisungen und autorisierte Überweisungen in erheblicher Höhe.

Entscheidung des Landgerichts:

Das LG Lübeck wies die Klage des Kunden auf Erstattung des verlorenen Geldes ab. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Kunde grob fahrlässig gehandelt habe. Nach § 675u S. 2 BGB sei eine Bank zwar grundsätzlich zur Erstattung bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen verpflichtet, diese Pflicht entfalle jedoch, wenn der Kunde durch grobe Fahrlässigkeit zum Schaden beigetragen habe. In diesem Fall habe der Kunde die Auftragsdaten nicht überprüft und Warnsignale ignoriert, was als grob fahrlässig eingestuft wurde.

Bedeutung für Bankkunden:

Dieses Urteil unterstreicht die Wichtigkeit der sorgfältigen Überprüfung von Online-Banking-Aktivitäten. Kunden sind verpflichtet, die Authentizität von Webseiten und die Identität von Anrufern zu überprüfen, bevor sie sensible Daten preisgeben oder Transaktionen autorisieren. Das Urteil macht deutlich, dass Kunden, die diese Sorgfaltspflichten missachten, im Falle eines Betrugs möglicherweise keinen Anspruch auf Schadensersatz haben.

Fazit:

Das Urteil des LG Lübeck dient als Warnung und Mahnung an alle Online-Banking-Nutzer, stets wachsam zu sein und bei verdächtigen Anzeichen unverzüglich ihre Bank zu kontaktieren. In einer Zeit, in der Online-Betrug zunimmt, ist es wichtiger denn je, dass Bankkunden ihre Verantwortung für die Sicherheit ihrer Konten und Transaktionen ernst nehmen.

Disclaimer: Bitte beachten Sie, dass das Urteil zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Beitrags nicht rechtskräftig ist und sich die Rechtslage ändern kann.

 

 

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Markus Jansen

Markus Jansen