Thema: Ordnungsgemäßigkeit der Angaben über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung in Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 03.12.2024 entschieden, dass die Informationen über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung in Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen klar und verständlich formuliert sein müssen. Im vorliegenden Fall wurden diese Vorgaben nicht erfüllt, sodass der Anspruch der Bank auf Vorfälligkeitsentschädigung ausgeschlossen war.
Hintergrund:
Die Kläger hatten vorzeitig zwei Immobiliar-Darlehensverträge zurückgezahlt und dabei Vorfälligkeitsentschädigungen von insgesamt über 10.000 Euro gezahlt. Sie forderten diese Beträge zurück, da die Angaben im Vertrag zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung aus ihrer Sicht unzureichend waren.
Urteilsgründe:
Unzureichende Angaben: Der BGH stellte fest, dass die verwendeten Vertragsklauseln nicht hinreichend klar darlegten, wie sich die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet. Insbesondere wurde der Begriff „Restlaufzeit des Darlehens“ missverständlich verwendet, sodass für Verbraucher der Eindruck entstand, die Berechnung erfolge auf Basis der gesamten Vertragslaufzeit und nicht nur bis zum Ende der Sollzinsbindung.
Klarheitsgebot: Gemäß Art. 247 § 7 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB müssen die Voraussetzungen und die Berechnungsmethode der Vorfälligkeitsentschädigung so dargestellt werden, dass ein normal informierter, angemessen aufmerksamer und verständiger Verbraucher sie nachvollziehen kann.
Fehlerhafte Angaben: Die Angabe, dass sich der Zinsschaden auf die „Restlaufzeit“ beziehe, ohne diese eindeutig zu definieren, war irreführend. Zudem wurde nicht darauf hingewiesen, dass Sondertilgungsrechte bei der Berechnung des Zinsschadens zu berücksichtigen sind, was zu einer Reduzierung der Vorfälligkeitsentschädigung geführt hätte.
Folge: Aufgrund der fehlerhaften und irreführenden Angaben war der Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung nach § 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB ausgeschlossen. Die Bank musste die gezahlten Beträge an die Kläger zurückerstatten.
Praxisrelevanz:
Dieses Urteil verdeutlicht die hohen Anforderungen an die Transparenz von Vertragsklauseln in Verbraucherdarlehensverträgen. Banken und Kreditinstitute sollten ihre Vertragsgestaltung überprüfen, um sicherzustellen, dass Verbraucher klar und umfassend über ihre Rechte und Pflichten informiert werden.
Für Verbraucher bedeutet dieses Urteil, dass unzureichende Angaben in Darlehensverträgen die Grundlage für die Anfechtung von Vorfälligkeitsentschädigungen bieten können. Betroffene sollten im Zweifel rechtlichen Beistand suchen, um ihre Ansprüche zu prüfen.
Hinweis für Leser*innen:
Haben Sie Fragen zu Vorfälligkeitsentschädigungen oder anderen Themen im Bereich Darlehensrecht? Unsere Kanzlei steht Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite. Kontaktieren Sie uns über unsere Website www.jusra.de oder telefonisch für eine individuelle Beratung.
Markus Jansen