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Anlagebetrug? Rückzahlungsansprüche konsequent durchsetzen

Wer Opfer eines Anlagebetrugs geworden ist, steht häufig nicht nur vor einem finanziellen Verlust, sondern auch vor komplexen rechtlichen Fragen: Gegen wen richtet sich der Anspruch? Wie lässt sich eine Überweisung zurückfordern, wenn die Zahlung auf Veranlassung eines Dritten erfolgte? Und welche Rolle spielt es, ob der Empfänger von einer fehlenden Berechtigung wusste? Jusra berät und vertritt Mandantinnen und Mandanten im Bank- und Kapitalmarktrecht mit dem Ziel, bereicherungsrechtliche Ansprüche rechtssicher und konsequent durchzusetzen.

BGH stärkt den unmittelbaren Rückforderungsanspruch

Die aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21.07.2026 (XI ZR 158/24) unterstreicht, wie entscheidend eine präzise rechtliche Einordnung von Zahlungswegen ist. In dem entschiedenen Fall hatte ein Anleger auf Veranlassung eines Dritten 50.000 Euro auf das Konto des beklagten Empfängers überwiesen. Der BGH stellte klar: Fehlt es an einer wirksamen Anweisung, kann dem Zahlenden unmittelbar ein Bereicherungsanspruch gegen den Empfänger zustehen – die sogenannte Direktkondiktion nach § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 2 BGB. Der Empfänger wurde zur Rückzahlung verurteilt.

Rechtliche Klarheit auch bei verschachtelten Zahlungsabläufen

Besonders bedeutsam ist, dass es nach dem BGH nicht darauf ankommt, ob der Empfänger das Fehlen einer wirksamen Anweisung kannte. Ein bloßer Empfängerhorizont ersetzt keine Tilgungs-Zweckbestimmung. Zugleich bleibt ein angemessener Vertrauensschutz über die Vorschriften zur Entreicherung nach § 818 Abs. 3 BGB gewährleistet. Diese Grundsätze eröffnen Geschädigten wichtige Möglichkeiten, Ansprüche auch unmittelbar gegen Zahlungsempfänger zu verfolgen.

Jusra: Strategische Vertretung im Bank- und Kapitalmarktrecht

Die praktische Durchsetzung ist jedoch anspruchsvoll. Gerade Instanzgerichte tun sich mitunter schwer, die vom BGH entwickelten Grundsätze zur Leistung kraft Anweisung zutreffend anzuwenden. Jusra verbindet fundierte Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht mit einer klaren, auf die individuelle Fallkonstellation zugeschnittenen Prozessstrategie. Wir prüfen Zahlungsflüsse, Anspruchsgrundlagen und Beweislage sorgfältig und vertreten Ihre Interessen gegenüber Empfängern, Banken und weiteren Beteiligten.

Sie haben Geld im Zusammenhang mit einer vermeintlichen Anlage überwiesen oder möchten einen Bereicherungsanspruch prüfen lassen? Nehmen Sie Kontakt mit Jusra auf. Wir analysieren Ihren Fall und zeigen Ihnen die rechtlichen Handlungsoptionen auf.

Rufen Sie uns an  (0 21 31) 66 20 20

Ihr Ansprechpartner

Markus Jansen

Markus Jansen