Am 9. Juli 2024 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in mehreren Verfahren, wie Zinsanpassungen in langfristigen Prämiensparverträgen erfolgen müssen. Dieses Urteil hat weitreichende Auswirkungen für Sparer, die in der Vergangenheit Sparverträge mit variablen Zinssätzen abgeschlossen haben. Hier ist, was Sie als betroffener Sparer wissen sollten.
Worum ging es in dem Fall?
Zwischen 1993 und 2010 boten Sparkassen sogenannte Prämiensparverträge an. Diese Verträge kombinierten eine variable Verzinsung der Spareinlage mit einer stufenweise steigenden Prämie. Über die Jahre gab es jedoch Streit darüber, wie die Zinsen dieser Verträge angepasst werden sollten. Verbraucherschutzverbände klagten, dass die von den Sparkassen verwendeten Zinsanpassungsklauseln unwirksam seien und die Zinsen zu niedrig angesetzt wurden.
Was hat der BGH entschieden?
Der BGH entschied, dass die Zinsen in Prämiensparverträgen nicht auf Basis von historischen Zinsen angepasst werden dürfen. Stattdessen müssen sich Sparer bei ihrer Entscheidung an den aktuellen Marktzinsen orientieren können. Der Referenzzins, der zur Zinsanpassung herangezogen wird, muss also den aktuellen, risikolosen Marktzins widerspiegeln. Zinsreihen wie die Umlaufsrenditen von Bundesanleihen mit einer Restlaufzeit von über 8 bis 15 Jahren erfüllen diese Anforderungen. Diese Zinssätze werden regelmäßig von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bieten eine objektive Grundlage ohne Risikoaufschlag.
Warum sind diese Umlaufsrenditen wichtig?
Der typische Sparer, der solche Prämiensparverträge abschließt, ist risikoavers. Daher muss auch der Referenzzins ohne Risikoaufschlag bestimmt werden. Das bedeutet, dass Zinssätze, die auf Pfandbriefrenditen basieren, nicht geeignet sind, da sie einen Risikoaufschlag enthalten, den Sparer dieser Verträge nicht tragen wollen.
Verjährung von Ansprüchen
Ein weiterer wichtiger Aspekt des Urteils betrifft die Verjährung. Der BGH stellte klar, dass die Verjährung auch dann beginnt, wenn Verbraucher die rechtlichen Details der unwirksamen Zinsanpassungsklauseln nicht vollständig verstehen. Entscheidend ist, dass die Verbraucher wissen oder grob fahrlässig nicht wissen, dass die Klausel unwirksam ist – nicht aber, dass sie die rechtlichen Folgen vollständig durchdringen.
Was bedeutet das für Sparer?
Für Sparer, die solche Prämiensparverträge besitzen, könnte es sich lohnen, die Zinsanpassungen ihrer Verträge zu überprüfen. Insbesondere bei Verträgen, die in den letzten Jahren nur niedrige Zinsen gezahlt haben, könnte eine Anpassung zugunsten der Sparer erforderlich sein.
Markus Jansen