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Nichtgenehmigte Zahlungen vom Konto
Aktuelle Rechtsprechung: BGH Urteil zur Beweislast bei streitiger Autorisierung von Zahlungsvorgängen

In einem wegweisenden Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 5. März 2024 entschieden, dass der Zahlungsdienstleister die Beweislast für die Autorisierung eines umstrittenen Zahlungsvorgangs trägt. Dieses Urteil (Aktenzeichen XI ZR 107/22) klärt eine wichtige Frage zur Haftungsverteilung im elektronischen Zahlungsverkehr.

Hintergrund des Falls:

Die Klägerin forderte von ihrer Bank die Rückzahlung mehrerer Beträge für Zahlungsvorgänge, deren Autorisierung zwischen den Parteien strittig war. Die Transaktionen waren durch gefälschte Anweisungen ausgelöst worden, wobei die Bank die Ausführung dieser Überweisungen ohne Rückfrage bei der Kundin durchführte. Nachdem die Klägerin Unstimmigkeiten bemerkte, forderte sie eine Rückerstattung.

Entscheidung des Gerichts:

Der BGH bestätigte die Entscheidung des Oberlandesgerichts, wonach die Bank die Beweislast dafür trägt, dass die umstrittenen Zahlungen tatsächlich von der Kundin autorisiert wurden. Dies gilt unabhängig davon, ob der Zahlungsvorgang unter Einsatz eines personalisierten Sicherheitsmerkmals erfolgte.

Was bedeutet dies für Sie?

Dieses Urteil stärkt die Position von Bankkunden im Falle von strittigen oder fehlerhaften Zahlungsvorgängen. Es unterstreicht die Verantwortung der Zahlungsdienstleister, sicherzustellen, dass alle Transaktionen klar und eindeutig autorisiert werden. Kunden haben somit eine stärkere rechtliche Basis, um bei Verdacht auf nicht autorisierte Transaktionen Erstattungen zu fordern.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten als Verbraucher und wie Sie im Falle von unautorisierten Zahlungen vorgehen können, kontaktieren Sie uns gerne. Unsere Experten stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und helfen Ihnen, Ihre finanziellen Interessen zu wahren.

 

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Ihr Ansprechpartner

Markus Jansen

Markus Jansen