Kapitalanlegervermittler ist ein Synonym für Anlagevermittler. Der Begriff des Kapitalanlegervermittler ist von dem Begriff des Kapitalanlageberaters abzugrenzen. Auch wenn Kapitalanlegervermittler und Kapitalanlageberater im alltäglichen Sprachgebrauch häufig synonym verwendet werden, gibt es zwischen den beiden genannten Bezeichnungen erhebliche Unterschiede.
Besonders relevant ist, dass ein Kapitalanlegervermittler im Vergleich zu einem Kapitalanlageberater eine andere Beratungspflicht hat.
Ein Kapitalanlegervermittler ist lediglich dazu verpflichtet den Anleger über solche Tatsachen zu informieren, die für die Anlageentscheidung des Kunden von besonderer Bedeutung sind. Darunter versteht man bspw. die vollständige Übergabe und Erläuterung von verfügbarem Prospektmaterial.
Von einem Kapitalannlageberater hingegen wird eine deutlich differenziertere und vor allem detailliertere Anlageberatung erwartet, die häufig auch die persönlichen Umstände des Kunden berücksichtigt. Ansprechpartner ist Ihr Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Markus Jansen