Der Begriff EC Karte ist die Abkürzung für Electronic Cash Karte. Eine solche EC- Karte wird von Bankinstituten an die Kunden ausgegeben, die bei dem jeweiligen Institut ein Girokonto unterhalten.
Eine EC- Karte ermöglicht Ihrem Inhaber die bargeldlose Bezahlung mittels seiner Geheimnummer (PIN). Ansprechpartner ist Ihr Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Markus Jansen