Ein Darlehensrückzahlungsanspruch ist ein schuldrechtlicher Anspruch, der sich aus dem Bestehen eines Darlehensvertrags ergibt.
Danach hat der Darlehensgeber gegenüber dem Darlehensnehmer einen Anspruch auf Rückzahlung des Darlehensbetrags.
Es handelt sich um eine der vertraglichen Hauptflichten des Darlehensnehmers das Darlehen an den Darlehensgeber zurückzuzahlen.
Es gilt allerdings zu bedenken, dass auch ein Darlehensrückzahlungsanspruch im Rahmen der zivilrechtlichen Fristen zu verjähren vermag. Ansprechpartner ist Ihr Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Markus Jansen