Unter dem Begriff der Wohnungsübergabe versteht man entweder die Übernahme der Wohnung Seitens des Mieters vom Vermieter bei Antritt eines Mietverhältnisses oder anders herum, die Wohnungsübernahme von Seiten des Vermieters vom Mieter nach der Beendigung des Mietverhältnisses.
Im Rahmen einer Wohnungsübergabe ist es mittlerweile üblich ein Übernahmeprotokoll anzufertigen. Auf diesem Übernahmeprotokoll sollte der Zustand der Wohnung so exakt wie möglich protokolliert werden. Weiterhin empfiehlt es sich am Tag der Wohnungsübergabe die Zählerstände von Wasser- und Stromzählern abzulesen. Um umfassende Beweiskraft zu erlangen sollte das Übergabeprotokoll von allen beteiligten Vertragsparteien unterzeichnet werden.
Grundsätzlich hat der Mieter die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand zu übergeben. Dies heißt konkret, dass die Wohnung gereinigt und sofern erforderlich gestrichen an den Vermieter zurückgegeben wird. Allerdings ist gerade im Hinblick auf die vom Mieter zu erbringenden Renovierungsarbeiten häufig Konfliktpotential vorhanden. Dies kann entweder durch unsachgemäße Renovierungsarbeiten von Seiten des Mieters her erwachsen oder aber durch unwirksame Renovierungsklauseln im Mietvertrag, die dem Mieter nicht zumutbare Renovierungsarbeiten auferlegen.
Jens Schulte-Bromby, LL.M.