Bei der Heizkostenabrechnung hat der Vermieter die Grund- und Verbrauchskosten grundsätzlich getrennt und nachvollziehbar voneinander auszuweisen.
Unter den Grundkosten versteht man dabei diejenigen Kosten, die durch den Betrieb und die Wartung der Heizungsanlage anfallen. Grundkosten werden mindestens zu 30% und höchstens zu 50% auf die Gesamtkosten verteilt. Als Maßstab wird dabei in der Regel die Quadratmeterzahl der bewohnten Fläche zugrunde gelegt.
Der Begriff der Verbrauchskosten orientiert sich hingegen am individuellen Verbrauch des einzelnen Mieters. Die Abrechnung erfolgt hierbei nach dem exakten Verbrauch und wird in der Regel mittels eines Heizkostenverteilers oder eines Wärmemengenzählers im Fall der Heizkosten und mittels eines Warmwasserzählers im Rahmen der Warmwasseraufbereitung ermittelt.
Jens Schulte-Bromby