Unter einer Selbstschuldnerischen Bürgschaft versteht man im Mietrecht eine Sicherheitsleistung die gegenüber dem Vermieter zu erbringen ist, sofern dies vertraglich vereinbart wurde.
In der Regel wird die Selbstschuldnerische Bürgschaft anstatt einer Kaution vereinbart. Dabei benennt der Mieter einen Bürgen, der dann mit dem Vermieter einen Bürgschaftsvertrag schließt.
Sobald der im Vertrag geregelte Sicherungsfall eintritt hat der Vermieter die Möglichkeit sich beim Bürgen schadlos zu halten.
Zu beachten ist jedoch, dass der Vermieter keinen Anspruch auf eine doppelte Mietsicherheit hat. Dies bedeutet ganz konkret, dass eine Kaution und eine Bürgschaft, die zusammengenommen drei Monatskaltmieten überschreiten nicht parallel wirksam sind.
Jens Schulte-Bromby