Unter einer Bürgschaft versteht man einen einseitig verpflichtenden Vertrag, in dessen Rahmen ein Dritter für die Verbindlichkeiten des Hauptschuldners einsteht. Der Gläubiger hat dadurch größere Sicherheit, da im Falle eines Zahlungsausfalls des Hauptschuldners noch eine weitere Person in Anspruch genommen werden kann.
Der häufigste Anwendungsbereich von Bürgschaften ist die Darlehensvergabe. In einem dabei sichert der Bürge gegenüber dem Gläubiger das Darlehen ab, sollte der ursprüngliche Schuldner zahlungsunfähig sein. Ansprechpartner ist Ihr Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Markus Jansen