Ein Bürge ist eine Person, die sich im Rahmen eines Bürgschaftsvertrags dazu verpflichtet hat gegenüber dem Gläubiger für die Verbindlichkeiten einer dritten Person einzustehen, sollte diese die Begleichung der entsprechenden Verbindlichkeit nicht mehr leisten können.
Der häufigste Anwendungsbereich von Bürgschaften ist die Darlehensvergabe. In einem solchen Konstrukt sichert der Bürge gegenüber dem Gläubiger das Darlehen ab, sollte der ursprüngliche Schuldner zahlungsunfähig sein. Ansprechpartner ist Ihr Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Markus Jansen