Unter einem Nachmieter versteht man eine Person, die eine nicht weiter vermietete Mietsache übernimmt.
Besonders häufig kommt dieser Begriff zum Tragen, wenn ein Mieter eine Mietsache vor Ablauf der Kündigungsfrist verlassen möchte. Da der Mieter grundsätzlich an die gesetzlich vorgeschriebenen oder vertraglich vereinbarten Pflichten gebunden ist, besteht für ihn so die Möglichkeit durch das Beibringen eines Nachmieters frühzeitig aus dem Mietvertrags auszutreten.
Allerdings ist der Vermieter nicht verpflichtet den gestellten Nachmieter zu akzeptieren.
Jens Schulte-Bromby