Wir beraten Sie umfassend im gesamten Bankrecht, dem Kreditwesen und im Rahmen aller Bankgeschäfte. Wenn Sie Fragen zum Verbraucherdarlehensrecht oder zu Investmentgeschäften haben, stehen wir Ihnen als Ansprechpartner und Berater zur Seite.
Wir begleiten Bankkunden, Unternehmen, Banken, Sparkassen, Kreditinstitute und Versicherungen in den folgenden Bereichen:
Markus Jansen
Der Fachanwalt Markus Jansen aus Neuss berät Sie umfassend bei allen Kreditgeschäften in dem Rechtsgebiet Bankrecht sowie Kapitalmarktrecht sowie bei allen allgemeinen bankrechtlichen Fragestellungen. Ob Sie einen Kreditvertrag, umgangssprachlich für einen Darlehensvertrag, abgeschlossen haben, Beratung bei Ihrer Kredittilgung, bei Ihren Kreditzinsen, bei der Kreditabwicklung oder der Abwehr von Forderungen benötigen, steht Ihnen Markus Jansen beratend zur Seite. Des Weiteren unterstützen wir Siein den Bereichen Aufklärungspflicht der Bank, Bank-AGBs, der Bankenhaftung und Bankvollmachten. In dem Bereich Aktuelles finden Sie die neuesten Entwicklungen und Gesetzesänderungen in dem Bereich Bankrecht, beispielsweise Urteile des OLG Düsseldorf über das außerordentliche Kündigungsrecht bei Darlehensverträgen oder Kündigungen von Darlehensverträgen in Zeiten der Corona-Krise.
Bei dem Verbraucherdarlehen handelt es sich um eine Unterform des Darlehensvertrags. Diese kommt zur Anwendung, sobald eine am Geschäftbeteiligte Person Verbraucher im Sinne des Paragraph 13 BGB ist. Die Vorschriften zum Verbraucherdarlehensrecht wurden zum 11. Juni 2010 geändert. Die neuen Rechtsvorschriften wurden weitgehend durch die §§ 491 bis 512 in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eingefügt und gelten für Kreditverträge mit Verbrauchern, die nach dem 11. Juni 2010 geschlossen wurden. Ihr Fachanwalt Markus Jansen aus Neuss berät Sie umfassend in diesem Rechtsgebiet, unter anderem zu aktuellen Urteilen des BGH zu Vorfälligkeitsentschädigungen und zu den Auswirkungen der Corona-Krise auf das Verbraucherdarlehensrecht.
Eine Konsortialfinanzierung bedeutet, dass mehrere Bankinstitute, mindestens jedoch zwei Banken, gemeinsam einen Kredit vergeben. Häufig kommt diese Art der Kreditvergabe zum Einsatz, wenn ein Unternehmen einen hohen Finanzbedarf hat. Hierbei ist die Verteilung des Risikos sinnvoll, da es sich in der Regel um Kredite mit einer hohen Summe handelt. Der Vorteil für das Unternehmen besteht darin, dass es nur einen Kredit beantragt und nicht mehrere kleinere Darlehen mit zum Teil unterschiedlichen Bedingungen. Ihr Fachanwalt Markus Jansen aus Neuss begleitet Sie als Unternehmen bei der Konsortialfinanzierung. Die strategische Beratung setzt sich zum Beispiel aus einer einheitlichen Strukturierung Dokumentation zusammen, welche für Transparenz und Eindeutigkeit bei den an der Konsortialfinanzierung beteiligten Akteuren sorgt.
Die Bauträgerfinanzierung ist eine hochkomplexe Finanzierungsform im Bereich gewerblicher Finanzierungen. Sie unterscheidet sich grundlegend von anderen Finanzierungsarten – wie beispielsweise dem Betriebsmittelkredit. Fachanwalt Markus Jansen unterstützt Sie als Bauträger bei der individuellen Lösung für Ihr Vorhaben und begleitet Sie bei der Finanzierung über Banken und der Vorbereitung Ihrer Kreditverträge.
Markus Jansen, ihr Ansprechpartner im Fachbereich Bankenrecht, berät Siebei der Verwertung von Kreditsicherheiten. Dargestellte Kreditsicherheiten dienen der Minimierung des Ausfallrisikos der Banken und anderer Gläubiger. Da die Werthaltigkeit der Sicherheiten durch Störfaktoren beeinflusst werden kann, sollte bei dem Auftreten von Indikatoren für Störungen das direkte Gespräch mit dem Kreditgeber und dem Kreditnehmer gesucht werden. Ihr Fachanwalt für Bankrecht, Markus Jansen, begleitet Sie bei der Verwertung von Kreditsicherheiten.
Bei einer Zwangsversteigerung handelt es sich um ein Vollstreckungsverfahren, dass im Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung geregelt ist. Mit der Zwangsverwaltung wird das Ziel verfolgt, Nutzungen aus der Immobilie, insbesondere Mieten und Pachten, zu erzielen, ohne dass der Eigentümer diese selbst vereinnahmen kann. Aufgabe des Zwangsverwalters ist es, das unter Zwangsverwaltung stehende Objekt ordnungsgemäß, also bestmöglich im Interesse der Gläubiger zu verwalten, instandzuhalten bzw., sofern notwendig, instandzusetzen, Leerstände zu vermieten und die Mieten zu vereinnahmen. Häufig treten sowohl bei Zwangsversteigerungen als auch bei der Zwangsverwaltung komplexe juristische Probleme auf. Markus Jansen, Ihr Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht aus Neuss, steht Ihnen bei Zwangsversteigerungen und auf dem Gebiet der Zwangsverwaltung beratend zur Seite.
Sofern es bei Auseinandersetzungen nicht zu einem gemeinsamen Konsens kommt, vertritt Sie Fachanwalt Markus Jansen bei der Prozessführung vor staatlichen Gerichten wie Landgerichten und Oberlandesgerichten sowie bei Schiedsverfahren. Aufgrund seiner Expertise und jahrelanger Erfahrung in komplexen wirtschaftsrechtlichen Prozessen berät Sie Markus Jansen bei Prozessen vor allen Land- und Oberlandesgerichten, bei Gesellschafterstreitigkeiten, bei Auseinandersetzungen mit Bezug zu M&A-Transaktionen, Schiedsverfahren sowie außergerichtlichen Streitbeilegungen.