Aufklärungspflichten der Banken können im Rahmen von Bankgeschäften aller Art bestehen. Eine Spezifizierung der Aufklärungspflicht der Bank ergibt sich erst im Rahmen der verschiedenen Bankgeschäfte.
Hier bestehen teilweise erhebliche Unterschiede hinsichtlich der Aufklärungspflicht der Bank.
Grundlegend ist es zunächst möglich eine Unterscheidung zwischen der Darlehensvergabe und der Anlageberatung vorzunehmen. Weiterhin ist im Rahmen der Aufklärungspflicht von Banken auch eine Differenzierung hinsichtlich des konkreten Kunden notwendig.
Gerade für Privatpersonen, welche Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) sind führt dies häufig zu erweiterten Aufklärungspflichten durch das Bankinstitut, da die verbraucherschützenden Vorschriften des BGB ergänzend zur Anwendung kommen. Im Zweifelsfall sollte ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu Rate gezogen werden.
Markus Jansen