Die AGB von Banken enthalten in der Regel eine Entgeltklausel. Darin wird aufgeführt für welche Leistungen Bankinstitute von einem Kunden ein Entgelt verlangen können.
Allerdings unterliegen Bankinstitute bei der Erstellung solcher Entgeltklauseln in AGB gewissen gesetzlichen Anforderungen, die mittlerweile durch die Rechtsprechung weiter konkretisiert wurden.
Demnach ist eine Entgeltklausel unwirksam, wenn sie sich auf einen Geschäftsvorgang bezieht, der in der Erfüllung einer vertraglichen Nebenpflicht, einer gesetzlichen Verpflichtung oder im ausschließlichen Eigeninteresse der Bank ausgeführt wird. Es sich also vereinfacht ausgedrückt nicht um eine Leistung gegenüber dem Kunden handelt.
An einer solchen Leistung gegenüber dem Kunden fehlt es bei,
Ansprechpartner ist Ihr Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Markus Jansen