Als Kreditzinsen wird das Entgelt bezeichnet, dass der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber im Rahmen eines Darlehensvertrags gemäß § 488 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) schuldet.
Die Kreditzinsen die eine bestimmte Person für einen Kredit zu bezahlen hat werden dabei aus verschiedenen Faktoren berechnet. Einerseits die Einkommenssituation und das Lebensalter, andererseits aber auch „weiche Faktoren“ wie beispielsweise die Wohngegend und die bisherige Kredithistorie.
Bankinstitute werden also ihr jeweiliges Kreditrisiko grundsätzlich in die Kreditzinsen einspeisen. Ansprechpartner ist Ihr Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Markus Jansen