Bei einer Zwangsversteigerung handelt es sich um ein Vollstreckungsverfahren, dass im Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung geregelt ist.
Sinn und Zweck einer Zwangsversteigerung ist es einem Gläubiger mittels staatlicher Machtmittel zur Durchsetzung seines Anspruchs zu verhelfen, indem er aufgrund einer bestehenden Geldforderung in das unbewegliche Vermögen des Schuldners hinein vollstrecken kann.
Die Zwangsvollstreckung muss durch den Gläubiger unter Vorlage eines Vollstreckungstitels und unter Anforderung einer Vollstreckungsklausel beim jeweils zuständigen Amtsgericht als Vollstreckungsgericht beantragt werden. Diese Unterlagen werden daraufhin dem Gläubiger zugestellt. Die Zustellung des Anordnungsbeschlusses an den Schuldner oder auch der Eingang des Eintragungsersuchens an das Grundbuchamt gilt zugunsten des Gläubigers als Beschlagnahme des Grundstücks.
Vor dem Zwangsversteigerungstermin muss das Vollstreckungsgericht in jedem Fall den Verkehrswert des zu versteigernden Grundstücks feststellen lassen. Ansprechpartner ist Ihr Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Markus Jansen