Der Begriff der Bankenhaftung ist sowohl im alltäglichen Sprachgebrauch, als auch in der Juristerei weit zu verstehen.
Grundsätzlich meint Bankenhaftung, dass ein Bankinstitut für fehlerhafte Beratung oder fehlerhafte Auskünfte gegenüber ihren Kunden haftbar ist, der Kunde also einen Schadenersatzanspruch gegen das Bankinstitut hat.
Eine solche Bankhaftung kann beispielsweise dann entstehen, wenn eine Anlageberatung fehlerhaft durchgeführt wurde oder wenn bei Abschluss eines Beratungsvertrags in Bezug auf ein Darlehen nicht korrekt beraten wurde.
Problematisch bei beinahe allen Fällen der Bankenhaftung ist es jedoch in der Regel der Bank auch ein Verschulden nachzuweisen. Ein Verschulden ist jedoch stets eine unabdingbaren Voraussetzung für einen Schadenersatzanspruch auf Seite des Kunden.
Ansprechpartner ist Ihr Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Markus Jansen