Ein Staffelmietvertrag ist eine Sonderform des Mietvertrags. Seine gesetzliche Regelung findet der Staffelmietvertrag in § 557a BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).
Kennzeichnend für einen Staffelmietvertrag ist, dass sich die Miete in einem im Voraus festgelegten Turnus um einen bestimmten Betrag erhöht.
In einem Staffelmietvertrag ist die jeweilige Mieterhöhung explizit auszuweisen, das heißt, dass deutlich ersichtlich sein muss wie hoch der Mietzins zu welchem Zeitpunkt ist. Alternativ ist es auch möglich die jeweilige Erhöhung als Betrag zu nennen. Eine Mietstaffel muss dabei mindestens für ein Jahr unverändert Gültigkeit besitzen.
In diesem Zeitraum sind weitere Mieterhöhungen ausgeschlossen. Dies gilt auch für eine Mieterhöhung aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen.
Jens Schulte-Bromby