Lärm wird immer wieder zum Streitgegenstand in Mietverhältnissen. Dieser Lärm kann einerseits von anderen Parteien im Wohnhaus, wie auch durch vom Vermieter beauftragte Umbauarbeiten verursacht werden.
Eine klare Regelung im Gesetz gibt es hierbei nicht. In vielen Mietverträgen oder Hausordnungen werden jedoch explizit Ruhezeiten vermerkt. Zu diesen Ruhezeiten haben alle Parteien Tätigkeiten zu unterlassen, die über normale Zimmerlautstärke hinausgehen.
Wer sich nicht an diese Regelungen hält riskiert im Zweifelsfall eine fristlose Kündigung, da alle beteiligten Parteien nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch dazu verpflichtet sind den Hausfrieden nicht zu stören.
Jens Schulte-Bromby