Unter einer Mietkaution versteht man eine Sicherheitsleistung, die der Mieter dem Vermieter bei Übernahme der Mietsache zu leisten hat. Gesetzlich ist dies nicht verpflichtend, allerdings sind derartige Vertragsklauseln zulässig und auch weitestgehend die Regel.
Die Höhe der Mietkaution kann frei ausgehandelt werden, ist jedoch maximal auf drei Monatskaltmieten begrenzt.
Der Vermieter muss die Mietkaution von seinem eigenen Vermögen getrennt verwalten. Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist die Kaution vom Vermieter inkl. Zinsen und Zinseszinsen an den Mieter zurückzuzahlen. Dies gilt nicht, wenn der Vermieter noch verbleibende Ansprüche gegen den Mieter hat.
In der Praxis führt dies dazu, dass ein Teil der Kaution häufig noch bis zur nächsten Nebenkostenabrechnung einbehalten wird.
Jens Schulte-Bromby