Unter einer Maklerprovision versteht man die Vergütung, die ein Makler für seine Dienstleistung erhält. Diese Provision ist in der Regel vom Auftraggeber zu tragen, wobei es durchaus möglich ist diese Regelung abzubedingen.
Im deutschen Recht ist bisher lediglich die maximale Höhe der Maklerprovision geregelt, sofern es um die Vermittlung von Wohnraum geht. Diese darf maximal zwei Monatskaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer betragen und wird nach Abschluss des Mietvertrags, also nach dessen Unterzeichnung zur Zahlung fällig.
Jens Schulte-Bromby