Ein Anlageberater ist eine Person, die zu allen Bereichen der Vermögensanlage berät. In Deutschland wird der Anlageberater daher auch häufig als Finanz- oder Vermögensberater bezeichnet. Ein Anlageberater ist in der Regel Angestellter eines Bank- oder Finanzdienstleistungsinstituts. Es gibt jedoch auch eine Vielzahl freier Anlageberater.
Diese sind keinem Institut direkt angegliedert und beraten in der Regel auf Provisionsbasis. Der Begriff des Anlageberaters und der unmittelbar damit verknüpften Anlageberatung findet sich sowohl im Kreditwesengesetz (KWG), als auch in der Gewerbeordnung (GewO). Dies ist von nicht unerheblicher Bedeutung, da das KWG deutlich strengere Anforderungen an einen Anlageberater stellt als die GewO. Freie Anlageberater, die lediglich eine Zulassung im Rahmen der GewO vorweisen können, dürfen nur bestimmte Finanzprodukte vertreiben, deren Ausgestaltung selbst engen gesetzlichen Grenzen unterworfen ist. Bei Fragen rund um fehlerhafte Anlageberatung finden Anleger in Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht kompetente Ansprechpartner.
Markus Jansen