Unter einer Räumungsfrist versteht man im Mietrecht eine Frist bis zu deren Ablauf ein Mieter eine Mietsache im Zuge eines Räumungsverfahrens zu räumen, das heißt vollständig und vertragsgerecht zu verlassen hat.
Eine Räumungsfrist kann entweder von Amts wegen durch das Gericht um Rahmen eines Räumungsverfahrens festgelegt oder auf Antrag von Seiten des Mieters gewährt werden. Es existiert jedoch nicht in jedem Fall ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer solchen Räumungsfrist.
Wie lange diese Frist ist oder ob überhaupt eine Räumungsfrist eingeräumt wird, entscheidet das Gericht nach sogenanntem "freien Ermessen", in das es die Interessen des Vermieters und die Interessen des Mieters einzubeziehen hat. Die Dauer der Räumungsfrist darf dabei zwischen einem Monat und einem Jahr betragen. Diese Höchstdauer der Räumungsfrist findet Ihre gesetzliche Grundlage in den §§ 721 Abs. 5, 794a Abs. 3 ZPO (Zivilprozessordnung) In der Regel sprechen die Gerichte jedoch eine Räumungsfrist von drei Monaten aus.
Jens Schulte-Bromby