Ein qualifizierter Mietspiegel ist eine gesetzlich geregelte Sonderform eines Mietspiegels. Normiert ist der Begriff in § 558d BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Ein qualifizierter Mietspiegel liegt dann vor, wenn er alle zwei Jahre nach wissenschaftlichen Grundsätzen erarbeitet wird und von den Interessenvertretern der Vermieter und Mieter sowie von der Gemeinde anerkennt wird.
Einem qualifizierten Mietspiegel kommt im Rahmen von Gerichtsprozessen eine erhöhte Beweiskraft zu. Die Richtigkeit eines qualifizierten Mietspiegels wird stets vermutet. Diese Vermutung ist jedoch widerlegbar. Im Rahmen einer Mieterhöhung kommt einem qualifizierten Mietspiegel einer übergeordnete Bedeutung zu, da der Vermieter gesetzlich verpflichtet ist sich im Falle dessen Vorliegens darauf zu berufen, bzw. in seinem Mieterhöhungsschreiben zumindest die Zahlen des qualifizierten Mietspiegels zu nennen.
Jens Schulte-Bromby