Unter einer Lebensversicherung (auch Risikolebensversicherung) versteht man eine Versicherung, die im Todesfall des Versicherten eine vorher vereinbarte Summe an die im Versicherungsvertrag begünstigte Person ausschüttet.
Lebensversicherungen gibt es mittlerweile in vielen verschiedenen Variationen. Besonders bekannt ist unter anderem die Kapitallebensversicherung, welche neben dem reinen Versicherungsschutz auch als Kapitalanlage fungiert. Ansprechpartner ist Ihr Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Markus Jansen