Eine Kapitallebensversicherung wird auch häufig als Kapital bildende Lebensversicherung bezeichnet. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass es sich bei einer Kapitallebensversicherung nicht lediglich um eine Lebensversicherung handelt, die den Sterbefall absichert, sondern das gleichzeitig auch eine Kapitalrücklage gebildet wird.
Im Rahmen einer Kapitallebensversicherung werden über die gesamte Versicherungslaufzeit die Versicherungsbeträge einbezahlt. Sollte es zum Todesfall kommen, so erhalten die Nachfahren bzw. die vertraglich Begünstigten die vereinbarte Zahlung.
Wenn es nicht zum Todesfall kommt, so werden die Versicherungsbeträge zuzüglich einer gewissen Rendite an den Versicherungsnehmer ausbezahlt. Ansprechpartner ist Ihr Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Markus Jansen