Unter einem Immobilienfondsbeitritt versteht man eine Kapitalanlage in einen offenen oder einen geschlossenen Immobilienfonds. Bei einem offenen Immobilienfonds ist ein Beitritt jederzeit möglich, während dies bei einem geschlossenen Immobilienfonds nur während der Zeichnungsphase möglich ist. Ansprechpartner ist Ihr Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Markus Jansen