Unter einem Immobilienfonds versteht man verschiedene Gesellschaftsformen, die das Kapital einer Vielzahl von Anlegern bündeln und in Immobilien investieren.
Durchgesetzt haben sich innerhalb der letzten Jahrzehnte insbesondere das Modell des offenen Immobilienfonds und das Modell des geschlossenen Immobilienfonds.
Bei einem offenen Immobileinfonds kann ein interessierter Anleger jederzeit in den Fonds eintreten, das heißt Anteile daran erwerben und diese Anteile dann auch wieder zu jedem beliebigen Zeitpunkt verkaufen.
Dem gegenüber stehen die geschlossenen Immobilienfonds. Diese werden in der Regel mit dem Ziel aufgelegt ein konkretes Projekt zu finanzieren. Sobald die Finanzierungssumme zusammengekommen ist wird der Fonds für weitere Ein- und Austritte geschlossen.
Dazu bedienen sich geschlossene Immobilienfonds häufig der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft (KG) oder in Einzelfällen der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Ansprechpartner ist Ihr Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Markus Jansen