Auch bei Darlehensverträgen die in einer Fernabsatzsituation zu Stande kommen steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zu.
Für ein Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen muss es sich bei dem Darlehensnehmer (Kreditnehmer) um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) handeln. Dies ist immer dann der Fall, wenn eine Privatperson einen Darlehensvertrag abschließt, der weder seiner selbständigen, noch seiner gewerblichen Tätigkeit zurechenbar ist (allerdings gibt es auch hier Ausnahmesituationen).
Weiterhin wird an eine sogenannte Fernabsatzsituation angeknüpft. Darunter versteht man eine Situation, in der ein Darlehensvertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer unter der Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wurde.
Solche Fernkommunikationsmittel sind in der Regel Briefe, Telefone und Telefaxe sowie E-Mails. Ansprechpartner ist Ihr Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Markus Jansen