Bei einem Wertpapiergeschäft handelt es sich, vereinfacht gesprochen, um den Erwerb von Unternehmensanteilen oder anderen Wertpapieren (Schuldurkunden, Rentenpapiere).
Das Wertpapiergeschäft ist in Deutschland Bankgeschäft iSd. § 1 Abs. 1 Nr. 5 KWG und kann somit nur durch ein Bankinstitut oder ein Finanzdiensleistungsinstitut erfolgen.
Synonyme für das Wertpapiergeschäft sind der Aktienkauf oder der Anteilskauf. Ansprechpartner ist Ihr Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Markus Jansen