Unter einer Kontogutschrift versteht man die Verbuchung eines Zahlungseingangs auf einem bei einem Bankinstitut geführten Girokonto.
Bei einer Kontogutschrift wird der Geldwert einer Einzahlung oder einer Überweisung dem Girokonto des Zahlungsempfängers gutgeschrieben.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Banken solche Kontogutschriften dem Konto des jeweiligen Kunden noch am Eingangstag gutschreiben müssen, so dass diesem keine Zinsverluste entstehen. Ansprechpartner ist Ihr Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Markus Jansen