Unter einem Girovertrag versteht man ein zivilrechtliches Vertragsverhältnis, dass die rechtliche Grundlage für die Eröffnung, Führung und Kündigung eines Girokontos ist.
Seine rechtliche Ausgestaltung findet der Girovertrag in den §§ 675c und 6766c BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Ansprechpartner ist Ihr Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Markus Jansen