Unter einer Höchstbetragsbürgschaft wird eine besondere Form der Bürgschaft verstanden. Durch die vertragliche Vereinbarung eines Haftungshöchstbetrags innerhalb einer Höchstbetragsbürgschaft soll das Risiko welches dem Bürgen im Falle seiner Inanspruchnahme obliegt begrenzt werden.
Insbesondere sogenannte Haftungserweiterungsklauseln in den Bürgschaftsverträgen von Bankinstituten konnten jedoch in einer Vielzahl von Fällen dazu führen, dass dem Bürgen auch die Kosten aus der Rechtsverfolgung, sowie die Zinsansprüche die gegen den eigentlichen Schuldner bestehen auf den Bürgen übertragen wurden.
Dies wurde von weiten Teilen der Literatur und der niederinstanzlichen Rechtsprechung als unbefriedigend kritisiert, da es dem Zweck einer Höchstbetragsbürgschaft zuwider laufe.
Klarheit über die Wirksamkeit dieser Haftungserweiterungsklauseln im Rahmen von Höchstbetragsbürgschaftsverträgen besteht seit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18. Juli 2002 (WM 2002, 1836). Darin wurde festgestellt, dass eine Haftungserweiterungsklausel in einem Bürgschaftsvertrag unwirksam ist, soweit ein Anspruch über den Höchstbetrag hinaus begründet werden soll. Ansprechpartner ist Ihr Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Markus Jansen