Ein Verbraucherkreditvertrag ist eine Unterform des Darlehensvertrags, die immer dann zur Anwendung kommt, wenn eine der am Geschäft beteiligten Personen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist.
Daraus resultiert die Anwendbarkeit verschiedener verbraucherschützender Vorschriften. So gibt es bei Verbraucherkreditvertrag beispielsweise die Möglichkeit eines Widerrufs, sowie weitere Normen, die den Verbraucher vor einer Übervorteilung schützen sollen.
Seine gesetzliche Ausgestaltung findet der Verbraucherkreditvertrag in den §§ 491 ff. BGB. Ansprechpartner ist Ihr Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Markus Jansen