Unter einer Sparguthabenauszahlung versteht man die Auszahlung der in einem Sparbuch verbrieften Geldwerte durch die ausstellende Bank.
Im Rahmen eines Urteils des Oberlandesgericht Celle vom 18.06.2008 wurde entschieden, dass grundsätzlich die Bank zu beweisen hat, dass sie das Sparguthaben an den Sparer ausbezahlt hat. Ansprechpartner ist Ihr Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Markus Jansen