Als Prospekthaftung oder Anlagehaftung wird die Haftung eines Bank- oder Finanzdienstleistungsinstituts verstanden, die daraus erwachsen kann, dass ein Kapitalanleger nicht anleger- und anlagegerecht beraten wurde.
Dem Beteiligungsprospekt kommt dabei eine umfangreiche Informationsfunktion zu, die einen Kapitalanleger über Chancen und Risiken einer Kapitalanlage aufklären soll. Der Beteiligungsprospekt wird häufig auch als Emissionsprospekt bezeichnet und soll alle wesentlichen Angaben für eine spezifische Anlageentscheidung enthalten.
In jüngster Zeit kam solchen Beteiligungsprospekten ein hoher Stellenwert im Rahmen von Bankhaftungsprozessen zu. Man spricht in einem solchen Fall auch von Prospekthaftung.
Wichtig ist, dass die aus Beteiligungsprospekten erwachsende Prospekthaftung sich in zwei unabhängig voneinander existierende Schadenersatzansprüche teilt. Einerseits gibt es die Prospekthaftung im engeren Sinne. Hierbei wird der Schadenersatzanspruch darauf gestützt, dass der Emissionsprospekt fehlerhaft ist und direkt gegenüber der Gesellschaft, also in der Regel gegenüber dem Unternehmen geltend gemacht, dass die entsprechende Kapitalanlage platziert hat. Andererseits existiert die Prospekthaftung im weiteren Sinne, die auf eine Verletzung der Aufklärungs- und Informationspflicht auf Seite des Anlageberaters oder des Anlagevermittlers abstellt. Ansprechpartner ist Ihr Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Markus Jansen