Optionsscheine sind für den Retail- Markt konzipierte, verbriefte Optionen. Im Vergleich zu einem Optionsgeschäft, dass grundsätzlich auf jedes an den Börsen handelbare Gut abgeschlossen werden kann, wird ein Optionsschein von Bank- oder Finanzdienstleistungsinstituten als Kapitalanlage an den Endkunden vertrieben.
Ein Optionsschein verbrieft daher genau wie eine Option selbst ein Recht eine bestimmte Ware oder einen bestimmten Vermögensgegenstand (in der Regel werden solche Geschäfte im Bereich von Rohstofftransaktionen oder Aktienkäufen angewandt) zu einem bestimmten Preis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu kaufen oder zu verkaufen. Ansprechpartner ist Ihr Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Markus Jansen