Bei einem Optionsgeschäft handelt es sich um einen Vertrag über ein sogenanntes Termingeschäft. Dieser Vertrag verbrieft ein Recht eine bestimmte Ware oder einen bestimmten Vermögensgegenstand (in der Regel werden solche Geschäfte im Bereich von Rohstofftransaktionen oder Aktienkäufen angewandt) zu einem bestimmten Preis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu kaufen oder zu verkaufen.
Optionsgeschäfte zielen also darauf ab, durch eine umfassende Marktbeobachtung von steigenden oder fallenden Kursen zu profitieren.
Generell sind Optionsgeschäfte mit einem sehr hohen Risiko verbunden, da zwar keine Verpflichtung besteht den in Rede stehenden Vermögensgegenstand tatsächlich zu erwerben aber diese Form der Finanzgeschäfte teilweise mit hohen Provisionszahlungen verbunden ist. Diese Provisionszahlungen werden als Optionspreis bezeichnet.
Auf der anderen Seite ermöglichen Optionsgeschäfte jedoch zumindest theoretisch unbegrenzte Gewinne, so dass es sich nach wie vor um eine beliebte Kapitalanlage handelt.
Optionsgeschäfte werden grundsätzlich über Börsen abgewickelt. Eine Ausnahme von dieser Regel sind die für den Retail- Markt konzipierten Optionsscheine. Ansprechpartner ist Ihr Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Markus Jansen